Eine Urkunde war damals und ist heute noch immer ein Schriftstück mit rechtlich relevantem Inhalt und formalem Aufbau (wer - wem - was - wann). Zur damaligen Zeit deckte dies im Bereich des Althochdeutschen das Spektrum vom privaten Grundstücks-Handwechsel bis hinauf zur Königs/Kaiser-Urkunde mit gesetzlichem Inhalt ab (wobei letztere häufig auch in lateinischer Sprache abgefasst waren). Von der Definition her fällt also bei Weitem nicht jedes Schriftstück unter diese Kategorie. Die wichtigsten Nicht-Urkunden sind die historischen Chroniken (in Ausnahmefällen können aber auch diese rechtlich relevant werden). Die meisten hier im Ahd.-Wiki wiedergegebenen Schriftstücke sind literarischer und/oder theologischer Natur.
Urkunden wurden wie auch die anderen Schriftstücke im frühen Mittelalter häufig auf aus dem Orient importiertem Papyrus abgefasst. Bald schon wurde dieses jedoch durch das robustere Pergament aus Tierhäuten abgelöst. Aber auch das dem Papyrus relativ ähnliche Papier kam bereits im Mittelalter auf: Auf deutschem Gebiet ist die erste Papiermühle im Jahr 1390 bei Nürnberg nachgewiesen. Die Papier-Verwendung erfolgte noch über längere Dauer nur parallel zum Pergament.
Noch einige Einzelheiten zu den deutschen Kaiser- und Königsurkunden: Sie waren mit schwarzer, seltener auch mit roter Tinte geschrieben. Anfänglich waren sie in aller Regel im Querformat abgefasst, seit Kaiser Heinrich II. (Amtszeit 1002 bis 1024) gewann aber das Hochformat Überhand.
Auch Die lat.-ahd. Benediktinerregel ist übrigens eine Urkunde, sie enthält z.B. Strafbestimmungen.